Scuba Diving Watamu Ltd. - AGB
(Stand Oktober 2001)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs zur Unterkunft

1. Abschluss des Übernachtungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. den Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Übernachtungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. vor, an das SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtreisepreises fällig, maximal DM 500.-. Der Gesamtreisepreis ist spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder unseren Internetseiten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bindend. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Geringfügige Änderungen der Unterkünfte sind jedoch erlaubt, ohne mit dem Kunden Rücksprache zu halten, soweit der eigentliche Charakter der gebuchten Unterkunft nicht verändert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Unterkunft nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder sonstige Gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Preis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 65% ab 44 bis 21 Tage vor Reiseantritt 75% ab 20 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80% ab 14 Tage vor Reiseantritt 85% 5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Übernachtungsvertrag eintritt. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 5.3 Im Falle eines Rücktritts kann SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt und Kündigung durch SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1 Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SCUBA-DIVING-WATAMU LTD., so behält SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. den Anspruch auf den Reisepreis.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Ereignisse
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

9. Haftung seitens SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. siehe § 10ff

10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann der Reisende Nachbesserung oder Minderung des Reisepreises im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kenia geltend machen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.

10.3 Schadensersatz
Die Frist für einen Schadenersatzanspruch beträgt 6 Monate.

11. Beschränkung der Haftung

11.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Geschäftsleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bedingt sind.

15. Zusatz AGB für alle Tauchkurse
Es gelten die AGBs von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. eingeschränkt auf die hier aufgeführten geänderten AGBs für Tauchkurse. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bildet geeignete Personen nach den Ausbildungsregularien der PADI Diving Association Ltd. In den Kursen Open Water Diver, Advanced Open Water Diver und Rescue Diver aus. Jeder Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, die Anordnungen des Ausbildungspersonals zu befolgen und diese strikt einzuhalten. Für Schäden aus der Nichtbeachtung haftet der Teilnehmer in vollem Umfang.

16. Zusatz-AGB für alle Tauchausfahrten
Es gelten die AGBs von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. eingeschränkt auf die hier aufgeführten geänderten AGBs für Tauchausfahrten. Tauchsicherheitsregeln: Jeder Taucher taucht eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Jeder Taucher verpflichtet sich, die nachstehenden Regeln zu beachten, und bestätigt dies mit der Anmeldung zur Tauchausfahrt. Sollte sich ein Tauchunfall ereignen, so haftet der Taucher für eventuell dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen zu seiner Rettung. Hat der Taucher einen Unfall selbst zu verantworten und die Ausfahrt muss dadurch verschoben oder gar abgesagt werden, so haftet der Taucher auch gegenüber SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. für die gesamten Aufwendungen, die SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. entstehen. Der Taucher versichert mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung: - dass er laut ärztlicher Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) voll tauchtauglich ist, - dass er die Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation (mindestens: Padi Open Water Diver oder vergleichbar) erfüllt, - den Anweisungen der Tauchlehrer und der Skipper Folge zu leisten, - die allgemeinen Grundregeln des Tauchens zu beachten, - grundsätzlich auf eigene Gefahr zu tauchen. Es wird hier dringend empfohlen, eine Tauchversicherung abzuschließen.

17. Gerichtsstand
Die Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Kenya. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

17.1. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Mombasa/Kenya,

17.2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. Malindi im Oktober 2001