Allgemeine
Geschäftsbedingungen
AGBs zur Unterkunft
1. Abschluss des Übernachtungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. den
Abschluss eines Übernachtungsvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. dem Kunden die
Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der
Übernachtungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. vor,
an das SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10%
des Gesamtreisepreises fällig, maximal DM 500.-. Der Gesamtreisepreis
ist spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt fällig,
sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen
abgesagt werden kann.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder unseren Internetseiten
und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bindend. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. behält sich jedoch
ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende
vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Geringfügige
Änderungen der Unterkünfte sind jedoch erlaubt, ohne
mit dem Kunden Rücksprache zu halten, soweit der eigentliche
Charakter der gebuchten Unterkunft nicht verändert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Unterkunft nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. behält
sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
sonstige Gebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Preis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
zu berücksichtigen: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 65%
ab 44 bis 21 Tage vor Reiseantritt 75% ab 20 bis 15 Tage vor
Reiseantritt 80% ab 14 Tage vor Reiseantritt 85% 5.2 Bis zum
Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Übernachtungsvertrag
eintritt. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter
in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 5.3 Im Falle
eines Rücktritts kann SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. vom Kunden
die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so wird sich SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt und Kündigung
durch SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen: 7.1 Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens
SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
SCUBA-DIVING-WATAMU LTD., so behält SCUBA-DIVING-WATAMU LTD.
den Anspruch auf den Reisepreis.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Ereignisse
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen,
Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in
der Energie- oder Rohstoffversorgung und sonstige Fälle
höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse,
die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die
Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
9. Haftung seitens SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. siehe
§ 10ff
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 6 Monate. Innerhalb
dieser Frist kann der Reisende Nachbesserung oder Minderung
des Reisepreises im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der
Republik Kenia geltend machen. Darüber hinaus gehende Ansprüche
bestehen nicht.
10.3 Schadensersatz
Die Frist für einen Schadenersatzanspruch beträgt
6 Monate.
11. Beschränkung der Haftung
11.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen SCUBA-DIVING-WATAMU LTD.
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der Geschäftsleitung zur
Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des
Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bedingt
sind.
15. Zusatz AGB für alle Tauchkurse
Es gelten die AGBs von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. eingeschränkt
auf die hier aufgeführten geänderten AGBs für
Tauchkurse. SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. bildet geeignete Personen
nach den Ausbildungsregularien der PADI Diving Association Ltd.
In den Kursen Open Water Diver, Advanced Open Water Diver und
Rescue Diver aus. Jeder Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet,
die Anordnungen des Ausbildungspersonals zu befolgen und diese
strikt einzuhalten. Für Schäden aus der Nichtbeachtung
haftet der Teilnehmer in vollem Umfang.
16. Zusatz-AGB für alle Tauchausfahrten
Es gelten die AGBs von SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. eingeschränkt
auf die hier aufgeführten geänderten AGBs für
Tauchausfahrten. Tauchsicherheitsregeln: Jeder Taucher taucht
eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Jeder Taucher verpflichtet
sich, die nachstehenden Regeln zu beachten, und bestätigt
dies mit der Anmeldung zur Tauchausfahrt. Sollte sich ein Tauchunfall
ereignen, so haftet der Taucher für eventuell dadurch entstandene
Schäden und Aufwendungen zu seiner Rettung. Hat der Taucher
einen Unfall selbst zu verantworten und die Ausfahrt muss dadurch
verschoben oder gar abgesagt werden, so haftet der Taucher auch
gegenüber SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. für die gesamten
Aufwendungen, die SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. entstehen. Der Taucher
versichert mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung: - dass
er laut ärztlicher Untersuchung (nicht älter als zwei
Jahre) voll tauchtauglich ist, - dass er die Voraussetzungen
bezüglich der Qualifikation (mindestens: Padi Open Water
Diver oder vergleichbar) erfüllt, - den Anweisungen der
Tauchlehrer und der Skipper Folge zu leisten, - die allgemeinen
Grundregeln des Tauchens zu beachten, - grundsätzlich auf
eigene Gefahr zu tauchen. Es wird hier dringend empfohlen, eine
Tauchversicherung abzuschließen.
17. Gerichtsstand
Die Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich dem
Recht der Republik Kenya. Die Anwendung der internationalen
Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
17.1. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur
Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Mombasa/Kenya,
17.2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen
zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
SCUBA-DIVING-WATAMU LTD. Malindi im Oktober 2001 |